Standesamt

Kontakte und Ansprechpartner

 

Frau Bauer, Kathrin

(036652) 30430

 

Frau Erdmann, Anne

(036652) 30420

 

Herr Kant-von der Recke, Guido

(036652) 3040

 

Aufgaben

Ausstellen von Personenstandsurkunden

Eheschließungen

Sterbefälle

Geburten

Vaterschaftsanerkennungen

Kirchenaustritte

Ehefähigkeitszeugnisse

Namensänderungen

Weiterführung Altregister

 

Kirchenaustritt

In Thüringen sind alle Mitglieder einer evangelischen Landeskirche und der römisch-katholischen Kirche, die ihren Wohnsitz in Thüringen haben, kirchensteuerpflichtig. Die Kirchensteuerpflicht endet durch den Tod oder den Austritt aus der Kirche. Wenn Sie aus der Kirche austreten wollen, müssen Sie dies gegenüber dem Standesamt Ihres Wohnsitzes erklären.
Der Kirchenaustritt kann im Standesamt nur persönlich erfolgen. Die Änderung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale erfolgt automatisch, nachdem das Standesamt die zuständige Meldebehörde über die Austrittserklärung benachrichtigt hat.

Für die Austrittserklärung fallen Gebühren in Höhe von 36,00 € an.
Benötigte Unterlagen: Personalausweis

 

Ausstellung von Personenstandsurkunden

Personenstandsurkunden erhalten auf Antrag die Personen, auf die sich der Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartner, Vorfahren und Abkömmlinge. Andere Personen müssen für den Erhalt von Personenstandsurkunden ein rechtliches Interesse glaubhaft machen; beim Geburtenregister oder Sterberegister reicht die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses aus, wenn der Antrag von einem Geschwister des Kindes oder des Verstorbenen gestellt wird. Antragsbefugt sind über 16 Jahre alte Personen.

Im Standesamt können Sie folgende Urkunden anfordern:

Geburtsurkunden

Eheurkunden

Sterbeurkunden

Lebenspartnerschaftsurkunden

 

Voraussetzung ist, dass der Personenstandsfall in der Stadt Wurzbach beurkundet wurde.

Für die Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt zuständig, in dessen Standesamtsbezirk einer der Verlobten mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet ist. Bei unterschiedlichen Wohnsitzen haben die Verlobten also eine Wahlmöglichkeit. Die Anmeldung zur Eheschließung kann frühestens 6 Monate vor dem beabsichtigten Termin der standesamtlichen Trauung erfolgen. Welche Unterlagen Sie zur Anmeldung der Eheschließung benötigen, erfragen Sie am besten telefonisch oder per E-Mail.

Onlinebeantragung von Personenstandsurkunden

Sie haben die Möglichkeit über das Online-Verwaltungsportal "ThAVEL" des Freistaates Thüringen Personenstandsurkunden online zu beantragen. Somit können Sie einfach und unkompliziert Anträge online an die Stadtverwaltung Wurzbach senden.

Unmittelbar nach Anforderung Ihrer Urkunde, erhalten Sie einen Gebührenbescheid per Email. Die Gebühr für die Anforderung beträgt 10,00€ je Urkunde. Diese ist im Voraus der Ausstellung zu entrichten. Nach Eingang der Gebühr in der Kasse, werden Ihnen Ihre Urkunden übersendet.

Bitte beachten Sie, dass andere im Internet zu findende Portale kein Serviceangebot der Stadt Wurzbach sind, bei der Nutzung solcher Portale können für Sie zusätzliche Gebühren anfallen.

Urkundenanforderung über ThAVEL Thüringen (Onlineservice)                                                                                                                                           https://thavelp.thueringen.de/thavelp/portal/desktop/0/login                                     

Urkundenanforderung über die Stadtverwaltung Wurzbach                                                                                                                            Urkundenanforderung