Umfahrung Straßensperre Lehestener Straße, Ortsgebiet Wurzbach
Aus aktuellem Anlass wird durch die örtlich zuständigen Forstverwaltungen darauf hingewiesen, dass eine Umfahrung der Baustelle in Wurzbach nur über die offiziellen Umleitungen und nicht über Forstwege erfolgen darf. Es werden Bußgeldanzeigen wegen Befahrungsverstößen im Wald nach § 6 Abs. 6 Satz 3 Nr. 1 ThürWaldG an das Forstamt Schleiz weitergebenen und geahndet. Diese Maßnahmen erfolgen über die verantwortlichen Förster und Jagdausübungsberechtigten.